Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetzes (BKrFQG)
Seit Einführung der Berufskraftfahrer - Qualifikations - Verordnung vom 14. August 2006 müssen LKW - Fahrerinnen u. Fahrer in einem Zeitraum von 5 Jahren eine besondere Qualifikation ( 5 Module a 7 Stunden = 35 Schulungsstunden ) nachweisen, um gewerblichen Güterverkehr durchführen zu dürfen!